Rheinisch Bergischer Kreis
Katasteramt Rheinisch Bergischer Kreis. Route zum Amt. Dokumente online anfordern.
Flurkarte bei Rheinisch Bergischer Kreis bestellen
Antragsformular für Grundbucheinsicht
Die Beantragung von Flurkarte und anderen amtlichen Dokumenten erfolgt vollständig digital und online. Sie benötigen weder Drucker noch Fax-Gerät. Die Zustellung erfolgt per Post oder Wahlweise Download als PDF. Mit dem Zugnag zum Kundenportal sind Sie stets auf dem neusten Stand und haben die Möglichkeit unsere Mitarbeiter zu erreichen.
Der Antrag wird an diese zusändige Stelle für Ihren Ort im Rheinisch Bergischer Kreis weitergeleitet.
Zum Online-AntragDokumente Online bestellen
- Flurkarte
- Grundbuchauszug
- Altlastenverzeichnis
- Liegenschaftsbuch
- Teilungserklärung + Aufteilungsplan
- Baulastenverzeichnis
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
Rheinisch Bergischer Kreis ist zuständig für folgende Orte:
Häufige Fragen zum Rheinisch Bergischer Kreis
Das Rheinisch Bergischer Kreis ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es verwaltet Informationen zu Grundstücken, Flurstücken und deren Nutzung innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.
Das Rheinisch Bergischer Kreis ist verantwortlich für die Führung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Es dokumentiert die genaue Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken und Flurstücken und stellt entsprechende Urkunden und Auszüge zur Verfügung.
Sie können das Rheinisch Bergischer Kreis telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten kontaktieren. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Rheinisch Bergischer Kreis.
Beim Rheinisch Bergischer Kreis können Sie unter anderem Liegenschaftskarten, Grundbuchauszüge, Eigentumsnachweise sowie Informationen zu Flurstücken und deren Belastungen beantragen.
Die Bearbeitungszeit beim Rheinisch Bergischer Kreis beträgt in der Regel zwischen 5 und 14 Werktagen, abhängig von der Art des Antrags und der aktuellen Auslastung der Behörde.
Die Gebühren beim Rheinisch Bergischer Kreis variieren je nach Art des Antrags und betragen in der Regel zwischen 10 und 50 Euro. Genauere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Website des Rheinisch Bergischer Kreis.