Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Katasteramt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Parkstraße 10 91413 Neustadt
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Antragsformular für Grundbucheinsicht

Die Beantragung von Flurkarte und anderen amtlichen Dokumenten erfolgt vollständig digital und online. Sie benötigen weder Drucker noch Fax-Gerät. Die Zustellung erfolgt per Post oder Wahlweise Download als PDF. Mit dem Zugnag zum Kundenportal sind Sie stets auf dem neusten Stand und haben die Möglichkeit unsere Mitarbeiter zu erreichen.

Der Antrag wird an diese zusändige Stelle für Ihren Ort im Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung weitergeleitet.

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  • Flurkarte
  • Grundbuchauszug
  • Altlastenverzeichnis
  • Liegenschaftsbuch
  • Teilungserklärung + Aufteilungsplan
  • Baulastenverzeichnis
  • Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplan

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist zuständig für folgende Orte:

Ort Land Flurkarte
91438 Bad Windsheim Bayern Flurkarte für 91438 Bad Windsheim bestellen
91443 Scheinfeld Bayern Flurkarte für 91443 Scheinfeld bestellen
91448 Emskirchen Bayern Flurkarte für 91448 Emskirchen bestellen
91462 Dachsbach Bayern Flurkarte für 91462 Dachsbach bestellen
91469 Hagenbüchach Bayern Flurkarte für 91469 Hagenbüchach bestellen
91486 Uehlfeld Bayern Flurkarte für 91486 Uehlfeld bestellen
91483 Oberscheinfeld Bayern Flurkarte für 91483 Oberscheinfeld bestellen
91472 Weimersheim Bayern Flurkarte für 91472 Weimersheim bestellen
91592 Buch am Wald Bayern Flurkarte für 91592 Buch am Wald bestellen

Häufige Fragen zum Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Was ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung?

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es verwaltet Informationen zu Grundstücken, Flurstücken und deren Nutzung innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.

Welche Aufgaben hat das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung?

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist verantwortlich für die Führung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Es dokumentiert die genaue Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken und Flurstücken und stellt entsprechende Urkunden und Auszüge zur Verfügung.

Wie kann ich das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kontaktieren?

Sie können das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten kontaktieren. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Welche Dokumente kann ich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragen?

Beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung können Sie unter anderem Liegenschaftskarten, Grundbuchauszüge, Eigentumsnachweise sowie Informationen zu Flurstücken und deren Belastungen beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Anträgen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung?

Die Bearbeitungszeit beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beträgt in der Regel zwischen 5 und 14 Werktagen, abhängig von der Art des Antrags und der aktuellen Auslastung der Behörde.

Welche Gebühren fallen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an?

Die Gebühren beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung variieren je nach Art des Antrags und betragen in der Regel zwischen 10 und 50 Euro. Genauere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Website des Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.