Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung
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Flurkarte bei Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung bestellen
Antragsformular für Grundbucheinsicht
Die Beantragung von Flurkarte und anderen amtlichen Dokumenten erfolgt vollständig digital und online. Sie benötigen weder Drucker noch Fax-Gerät. Die Zustellung erfolgt per Post oder Wahlweise Download als PDF. Mit dem Zugnag zum Kundenportal sind Sie stets auf dem neusten Stand und haben die Möglichkeit unsere Mitarbeiter zu erreichen.
Der Antrag wird an diese zusändige Stelle für Ihren Ort im Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung weitergeleitet.
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- Flurkarte
- Grundbuchauszug
- Altlastenverzeichnis
- Liegenschaftsbuch
- Teilungserklärung + Aufteilungsplan
- Baulastenverzeichnis
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist zuständig für folgende Orte:
Häufige Fragen zum Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Das Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es verwaltet Informationen zu Grundstücken, Flurstücken und deren Nutzung innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.
Das Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist verantwortlich für die Führung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Es dokumentiert die genaue Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken und Flurstücken und stellt entsprechende Urkunden und Auszüge zur Verfügung.
Sie können das Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten kontaktieren. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung.
Beim Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung können Sie unter anderem Liegenschaftskarten, Grundbuchauszüge, Eigentumsnachweise sowie Informationen zu Flurstücken und deren Belastungen beantragen.
Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung beträgt in der Regel zwischen 5 und 14 Werktagen, abhängig von der Art des Antrags und der aktuellen Auslastung der Behörde.
Die Gebühren beim Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung variieren je nach Art des Antrags und betragen in der Regel zwischen 10 und 50 Euro. Genauere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Website des Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung.